WER WIR SIND
Aufgrund der langwierigen und schwierigen Verfahren, die zur Erlangung eines Führerscheins in Deutschland erforderlich sind, ist die Erfolgsquote in den letzten zehn Jahren drastisch gesunken. In der Tat ist mehr als ein Kandidat oder potenzieller Kandidat von einer brutalen akademischen und praktischen Prüfung abgeschreckt. Wir wissen, dass einige fähige Fahrer keinen Führerschein machen können, weil ihnen die finanziellen Mittel fehlen, um Fahrstunden zu nehmen und die erforderlichen Fahrprüfungen erfolgreich zu absolvieren. Haben Sie Ihre Fahrprüfung in Deutschland wiederholt nicht bestanden, weil Sie gestresst waren, sich nicht konzentrieren konnten, einen Unfall hatten, unter Alkoholeinfluss gefahren sind oder einfach nur die strenge Prüfung selbst nicht bestanden haben?
Noch wichtiger ist, dass wir Kunden helfen möchten, die gerne fahren, aber aus bestimmten Gründen keine Fahrprüfung bestehen können. Tatsächlich glauben wir, dass großartige Inhalte für sich selbst sprechen sollten, und wir sind stolz darauf, allen unseren Kunden zu helfen, ihren Führerschein so schnell wie möglich fertig zu stellen – dies ist der Kern unserer Arbeit. Um ehrlich zu sein, müssen Sie sich keine Gedanken über Fahrprüfungen oder MPU machen. Wir lassen Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren, während wir uns darauf konzentrieren, Ihren Führerschein zu erhalten.
m Vergleich zu anderen Online-Anbietern besteht unser Job seit mehr als 15 Jahren und mit der Zeit kommt Erfahrung; Keiner unserer früheren Kunden, die unsere Dokumente in ganz Europa verwenden, hatte jemals ein Problem mit den Behörden, da der von uns angebotene Führerschein zu 100% gültig und in der Datenbank enthalten ist. Zunächst sind wir hier, um Menschen zu helfen, die Schwierigkeiten haben, einen Führerschein zu bekommen. Insgesamt ist es schwierig und anders als in anderen Ländern der Welt, in Deutschland einen Führerschein zu bekommen.
Mehr als 50% der Menschen (insbesondere Ausländer) haben Schwierigkeiten, einen Führerschein zu erhalten, da die Führerscheinprüfung manchmal schwierig und kompliziert ist In Wahrheit sind wir ehrlich und vertrauenswürdig. Noch wichtiger ist, dass die Sicherheit und Zufriedenheit unserer Kunden oberste Priorität hat. Deshalb akzeptieren wir keine vollständigen Zahlungen, bis der Führerschein fertig ist und wir Ihnen den Nachweis über das Vorhandensein Ihres Dokuments erbracht haben.
Es dauert maximal 4-5 Werktage, bis der Führerschein fertig ist. Sobald Ihr Führerschein fertig ist, senden wir Ihnen Fotos. Abschließend liefern wir per DHL. Je nach Standort kann es 1-2 Tage dauern, bis das Dokument an Ihre Privatadresse geliefert wird.
Mehr als 50% der Menschen (insbesondere Ausländer) haben Schwierigkeiten, einen Führerschein zu erhalten, da die Führerscheinprüfung manchmal schwierig und kompliziert ist In Wahrheit sind wir ehrlich und vertrauenswürdig. Noch wichtiger ist, dass die Sicherheit und Zufriedenheit unserer Kunden oberste Priorität hat. Deshalb akzeptieren wir keine vollständigen Zahlungen, bis der Führerschein fertig ist und wir Ihnen den Nachweis über das Vorhandensein Ihres Dokuments erbracht haben.
Es dauert maximal 4-7 Werktage, bis der Führerschein fertig ist. Sobald Ihr Führerschein fertig ist, senden wir Ihnen Fotos. Abschließend liefern wir per DHL, Post. Je nach Standort kann es 1-2 Tage dauern, bis das Dokument an Ihre Privatadresse geliefert wird.
Wir unterstützen Sie bei der Erlangung Ihres Führerscheins
Mit Hilfe dieser Datenbankadministratoren können wir Ihre Informationen in das Datenbanksystem eingeben/registrieren sowie Ihre Daten aus dem System löschen und sicherstellen, dass Sie einen authentisch registrierten deutschen Führerschein erhalten. Wir können Ihnen auch helfen, Ihren Namen einzutragen, um zu zeigen, dass Sie die MPU-Prüfung bestanden haben, ohne die Prüfung abzulegen. Wenn Sie weitere Fragen zur MPU-Prüfung haben, klicken Sie hier.
Führerscheinklassen
Führerscheinklasse AM
Nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe A der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zweirädrigen, dreirädrigen und vierrädrigen Kraftfahrzeugen sind leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52).
Nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zweirädrigen, dreirädrigen und vierrädrigen Kraftfahrzeugen sind dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e zugelassen (ABl. L 60 vom 2. März 2013, S. 52).
Nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zweirädrigen, dreirädrigen und vierrädrigen Kraftfahrzeugen, leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52).
Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.
Klassen nicht eingeschlossen.
Führerscheinklasse A1
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Leistung von nicht mehr als 11 kW, mit einem Leistungsgewicht von nicht mehr als 0,1 kW/kg, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern, einem Hubraum von mehr als 50 cm³, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von nicht mehr als 15 kW. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.
Eingeschlossene Klassen: AM
Führerscheinklasse A2
Krafträder (einschließlich solcher mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von höchstens 35 kW und einem Leistungsgewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht mit einem Kraftrad mit einer Motorleistung von mehr als 70 kW kompatibel sind, werden abgeleitet.
Übergangsgesetz: Führerscheine der Klasse A (eingeschränkt), die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, werden nach zwei Jahren automatisch in die Klasse A (unbeschränkt) eingestuft.
Mindestalter: 18 Jahre.
Eingeschlossene Klassen: A1 und AM
Führerscheinklasse A
Krafträder (einschließlich Beiwagenmodelle) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Mindestalter: 24 Jahre (bei Direkteinstieg), 20 Jahre (wenn Sie die Klasse A2 seit mindestens 2 Jahren besitzen)
Fahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern, Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und drei Rädern, die eine Leistung von mehr als 15 kW haben.
Mindestalter: 21 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A2, A1 und AM
Führerscheinklasse B, BF17
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg, sofern das zulässige Gewicht der Kombination 3.500 kg nicht überschreitet)
Dreirädrige Kraftfahrzeuge sind in Deutschland zugelassen, allerdings nur, wenn der Fahrer mindestens 21 Jahre alt ist und das Fahrzeug einen Motor mit einer Leistung von mehr als 15 kW hat. Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am “Begleiteten Fahren mit 17”)
Eingeschlossene Klassen: AM und L
Führerschein Klasse B 96
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B, einem Anhänger und einer Fahrzeugkombination mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber weniger als 4.250 kg bestehen. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf 750 kg nicht überschreiten.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“), vorheriger Besitz eines Führerscheins der Klasse B erforderlich Enthaltene Klassen: nein
Führerscheinklasse BE
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Auflieger bestehen, sofern deren Gesamtmasse 3.500 kg nicht überschreitet.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“), vorheriger Besitz eines Führerscheins der Klasse B erforderlich. Enthaltene Kategorien: keine
Führerscheinklasse C1
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D, die zur Beförderung von höchstens acht Personen außer dem Fahrer bestimmt sind und deren zulässige Gesamtmasse mehr als 3.500 kg, jedoch nicht mehr als 7.500 kg beträgt (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Mindestalter: 18 Jahre, vorheriger Besitz eines Führerscheins der Klasse B erforderlich. Enthaltene Klassen: keine
Führerscheinklasse C1E
Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der beiden Fahrzeuge 12.000 kg nicht übersteigt, oder einem Fahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der beiden Fahrzeuge 12.000 kg nicht übersteigt. Mindestalter: 18 Jahre, vorheriger Besitz eines C1-Führerscheins erforderlich. Eingeschlossene Klassen: BE und D1E, sofern der Inhaber zum Führen von D1-Fahrzeugen berechtigt ist.
Führerschein der Kategorie C
Fahrzeuge, ausgenommen Fahrzeuge der Kategorien AM, A1, A 2, A, D1 und D, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die für die Beförderung von nicht mehr als acht Personen zusätzlich zum Fahrer gebaut und ausgelegt sind (einschließlich eines Anhängers mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). Mindestalter: 21 Jahre, vorheriger Besitz eines C1-Führerscheins erforderlich. Eingeschlossene Klassen: C1
Führerscheinklasse CE
Zugfahrzeugkombinationen der Klasse C mit Anhängern oder Sattelanhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg. Mindestalter: 21 Jahre, vorheriger Besitz eines Führerscheins der Klasse C erforderlich. Eingeschlossene Klassen: BE, C1E, T und DE, vorausgesetzt, er ist berechtigt, Fahrzeuge der Klasse D zu führen.
Führerscheinklasse D1
Fahrzeuge, die für den Fahrer entwickelt und gebaut sind und eine maximale Beförderungskapazität von 16 Personen haben, ausgenommen Fahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A, und eine maximale Länge von 8 Metern haben (auch mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Mindestalter: 21 Jahre, vorheriger Besitz eines Führerscheins der Klasse B erforderlich. Eingeschlossene Klassen: keine
Führerscheinklasse D1E
Fahrzeugkombinationen, die einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und ein Zugfahrzeug der Klasse D1 umfassen. Mindestalter: 21 Jahre, vorheriger Besitz des Führerscheins Klasse D1 erforderlich. Eingeschlossene Kategorien: BE
Führerscheinklasse D
Fahrzeuge, ausgenommen Fahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A, die zur Beförderung von mehr als acht Personen, den Fahrer nicht mitgerechnet, gebaut und ausgelegt sind (auch mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg).
Mindestalter: 24 Jahre, vorheriger Besitz eines Führerscheins der Klasse B erforderlich. Klasse eingeschlossen: D1
Führerscheinklasse DE
Kombinationen aus Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und einem Zugfahrzeug der Klasse D. Mindestalter: 24 Jahre, vorheriger Besitz eines Führerscheins der Klasse D erforderlich. Eingeschlossene Kategorien: BE, D1E
Führerscheinklasse T
Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die bestimmungsgemäß für land- oder forstwirtschaftliche Arbeiten eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
Mindestalter: 16 Jahre bei 40 km/h (bbH) und 18 Jahre bei 60 km/h (bbH). Enthaltene Klassen: L, AM
Führerscheinklasse L
Traktorenkombinationen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Gabelstapler und andere Flurförderzeuge, jeweils mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h, und für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke konstruierte und eingesetzte Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h sowie Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h ausgestattet sind. Mindestalter: 16 Jahre Enthaltene Klassen: keine
Kauf von Führerschein bei uns in unserem Fachwissen
Wir sind das beste Unternehmen in Deutschland, das Dokumente herstellt, mit einer langen Lebensdauer und Garantie für den Versand des deutschen Führerscheins und anderer Dokumente an Kunden. Wir haben uns in vielen Märkten als Bester erwiesen. Und wir werden unsere Kunden weiterhin zufriedenstellen. Machen Sie heute keine Ausnahme, um Ihren Führerschein zu erhalten.
Unsere Mission ist es, alle zufriedenzustellen, die fahren möchten und aus irgendeinem Grund keine Möglichkeit haben, einen registrierten Führerschein zu erhalten. Im Allgemeinen ist es unsere Mission, unsere Kunden zufriedenzustellen.
Wie lange dauert das Verfahren?
Je nach Dringlichkeit gibt es drei Optionen, aus denen Sie wählen können. Sie sind wie folgt:
Das Standardverfahren:
Der Führerschein wird innerhalb von 7 bis 8 Arbeitstagen nach Einreichung Ihres Antrags ausgestellt und ist verfügbar – €1000
Das beschleunigte Verfahren:
Der Führerschein wird innerhalb von 3 bis 4 Arbeitstagen nach Einreichung Ihres Antrags ausgestellt und ist dann verfügbar – €1150 (€150 zusätzlich)
Das Eilverfahren:
Der Führerschein wird innerhalb von 48 Stunden nach Einreichung Ihres Antrags ausgestellt und zur Verfügung gestellt – €1400 (€250 zusätzlich)
In jedem Fall können Sie einen Führerschein mit Befähigungsnachweis erwerben, ohne sich den Stress der Suche nach MPU-Testfragen und der Vorbereitung auf die MPU-Prüfungen antun zu müssen.